AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

REI-Verlegetechnik GMBH
FN: 278158g
ATU 62641118
8430 Leibnitz, Baierstrasse 20

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der FIRMA REI-Verlegetechnik GmbH. (IN FOLGE VLB)

Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur zu den VLB. Durch Auftragserteilung werden sie anerkannt. Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Technische Auskünfte, die über die Herstellerangaben hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung. Grundlage bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.

1. Angebote/Preise

Preise sind ohne Umsatzsteuer, freibleibend ab Lager. Bei Ausschreibungen und bei der Anforderung von Angeboten haftet der Kunde, dass alle nach den einschlägigen technischen Normen erforderlichen Angaben enthalten sind. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand. Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich für zwei Monate verbindlich. In diesem Zeitraum werden Veränderungen der Preise nur insoweit verrechnet, als sie durch kollektivvertragliche Lohn- u. Gehaltsänderungen oder Preiserhöhungen unserer
Lieferanten verursacht werden.

2. Aufträge

An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offerts, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder durch tatsächliche Auslieferung erfüllen. Ware, die wir nicht ständig auf Lager führen, sowie alle Uni-Fliesen, werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet. Ein Auftragsstorno, insbesondere bei Sonderbestellware, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
Bei Verlegearbeiten gilt ausschließlich die ÖNorm B2207 (Nachzulesen unter www.bdb.at)

3. Lieferung

Ein angegebener Liefertermin ist grundsätzlich unverbindlich. Wird eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer nur das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen bzw. bei Sonderbestellware eine solche von 8 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes ausgeschlossen, sofern wir oder die Person für die wir einzustehen haben, den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der Kunde muss nach unserer Verständigung die Waren sofort abholen. Wenn bei Großmengen eine Teilabnahme vereinbart wurde, muss jede Teilmenge aus vollen Paletten bestehen, die Restmenge ist auf einmal abzunehmen. Holt der Kunde nicht ab, sind wir berechtigt auf seine Kosten die Ware an seine Firmenanschrift zuzustellen. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Paletten müssen bezahlt werden. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 90 Tagen wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung, sowie um etwaige uns entstandene Rückholkosten, vergütet.

4. Zustellung

Für gewünschte Zustellung verrechnen wir einen Frachtkostenanteil. Die mögliche und erlaubte Zufahrt mit schweren LKW´s ist vorausgesetzt. Bei Zustellversuchen, wo nicht abgeladen werden kann, z. B. wegen ungenügender Befahrbarkeit mit schwerem LKW oder mangels Warenübernahme verrechnen wir die vollen uns entstandenen Kosten. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst abladen. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Verzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.

5. Toleranzen

Mengenangaben in Angeboten etc. erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist verantwortlich auch Mengen, die von uns ermittelt wurden zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen, die nicht den Preis betreffen, sondern z. B. Änderungen von Farbschattierungen, können unsererseits vorgenommen werden.
Bei Verlegung und Abrechnung gilt ausschließlich die ÖNorm B2207 (Nachzulesen unter www.bdb.at)

6. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten Gewähr gemäß Gesetz. Sofern sich der Kunde auf öffentliche Äußerungen über den Vertragsgegenstand, vor allem in der Werbung, beruft, hat er dies bei Vertragsabschluss dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben. Besondere Eigenschaften oder für die geplante Nutzung erforderliche Eigenschaften gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als zugesagt. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen technischen Normen. Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich Frostbeständigkeit gemäß EN-Norm 202. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden. Die Ware ist sofort bei Übernahme, jedenfalls aber vor begonnener Verlegung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sowohl optisch als auch hinsichtlich der angegebenen Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu überprüfen. Eine Mängelrüge hat sofort, jedenfalls aber vor Beginn der Verlegung, zu erfolgen. Alle anderen Beanstandungen sind sofort nach dem Auftreten von Mängeln, spätestens aber – bei sonstigem Anspruchsverlust – innerhalb von 3 Tagen nachweislich geltend zu machen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beim Verkauf sowohl in unseren Verkaufsgeschäften als auch auf der Baustelle wird eine Haftung für Beratung auf die Auswahl des richtigen Materials nach Maßgabe der Informationen und Problemdarstellungen des Kunden, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ungeprüft ausgehen können, eingeschränkt. Eine Haftung für die richtige Verarbeitung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir dem Kunden schriftliche Verarbeitungs- oder Verlegehinweise übergeben. Ebenfalls wird eine Haftung für die richtige Wartung und Pflege ausgeschlossen. Informationen zu diesen Themen vom Österreichischen Fliesenverband sind abrufbar unter www.fliesenmeister.at/pdf/Wartungsfuge.pdf bzw www.fliesenmeister.at/pdf/PflegeKeramik.pdf.
Als Frist gemäß § 1 (2) PHG für die Bekanntgabe des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten werden 6 Wochen nach schriftlichem Verlangen des Kunden vereinbart.

7. Erfüllung und Gefahrenübergang

Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder einen von ihm Beauftragten über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.

8. Umtausch und Warenrücknahme

Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
a) nur innerhalb 14 Tagen ab Kaufdatum,
b) nur Lagerware (ausgeschlossen ist daher Sonderbestellware und Abverkaufsware),
c) nur wenn idente Ware in gleicher Farbnuance und gleichem Kaliber bei uns noch auf Lager ist,
d) nur original verpackte, unbeschädigte Ware in vollen Verpackungseinheiten.
Vergütet wird der Kaufpreis abzüglich 15 % Manipulationsgebühr, abzüglich eventueller Rückholkosten und abzüglich eines eventuellen bei der Kaufpreiszahlung abgezogenen Skontos als Materialgutschrift.

9. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden 10 % p. a. Verzugszinsen vereinbart. Für Mahnungen verrechnen wir € 5,– zuzüglich Umsatzsteuer. Zur Betreibung oder Einbringung unserer Forderung auflaufende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten z. B. Kosten eines Inkassoinstitutes sind vom Kunden zu ersetzen. Das Recht des Kunden seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden – außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit und bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind – ist ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab und wird den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Kunden offen legen.

11. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist Leibnitz

12. Sonstige Vertragsbestimmungen

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

13. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten zusätzlich oder in Abänderung folgende Bestimmungen:

a) Verrechnet werden die am Tag der Lieferung bzw. Leistungsdurchführung gültigen Preise. Etwa zugesicherte Fixpreise gelten vorbehaltlich amtlicher Preis- und Lohnerhöhungen innerhalb der Lieferfrist.

b) Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes werden ausgeschlossen.

c) Als Gewährleistungsfrist wird ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, liegt in jedem Fall beim Kunden. Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine sofortige Warenüberprüfung, sowie schriftliche Mängelrüge bei von außen erkennbaren Mängeln sofort am Liefer- bzw. Frachtschein, sonst innerhalb von 2 Tagen. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung bzw. Einbau der Ware oder wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Gewährleistungsansprüchen haben wir das Wahlrecht, Verbesserung, Austausch der Ware oder Preisminderung zu gewähren. Ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird in jedem Fall ausgeschlossen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Besteller nicht mehr das Recht, einen Mangel durch Einrede geltend zu machen.

d) Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren ab Lieferung. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht.

e) Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag, aus welchem Grund immer, auch nicht wegen laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.

f) Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Der Kunde darf seine Leistung unter keiner Voraussetzung zurückbehalten.

g) Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen

h) Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Leibnitz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

Stand Februar 2009

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